AktuellesUnsere Geschäftsbedingungen
1. Unsere Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil jeglicher Reservierungsbestätigung durch Leistungsnehmer.
2. Alle Reservierungen sowohl von Reisebüros, Veranstaltern wie auch Privatkunden (Leistungsnehmern), die unser Hotel durch Optionen binden, werden in eine feste Buchung umgewandelt, falls nicht spätestens 6 Wochen vor dem Termin der Leistung eine schriftliche Absage erfolgt.
3. Ein Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
4. Für gebuchte bzw. bereitgestellte Zimmer sind die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Leistungsnehmer die Buchung innerhalb der Stornofrist nicht in Anspruch nimmt (§535 BGB). Die ersparten Aufwendungen betragen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Dt. Hotel – und Gaststättenverbandes e.V., Berlin:
Zimmer mit Frühstücksbüffet 20 %
bei Halbpension (Zimmer, Frühstück, 1 Menü) 30 %
bei Vollpension (Zimmer, Frühstück, 2 Menüs) 40 %
bei allen Sonderveranstaltungen, Arrangements und Pauschalen 25 %
5. Bei Um- oder Abbestellung von Reservierungen werden in Rechnung gestellt:
a) bis 40 Kalendertage vor Ankunft: keine Kosten
b) bis 30 Kalendertage vor Ankunft: 30% des Arrangement-Umsatzes
c) bis 14 Kalendertage vor Ankunft: 50% des Arrangement-Umsatzes
d) bis 7 Kalendertage vor Ankunft: 70% des Arrangement-Umsatzes
Das Hotel Goldener Anker bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden.
6. Der Leistungsnehmer hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer sowie die Namensliste spätestens zwei Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen.
Kommen dann weniger Teilnehmer, hat der Leistungsnehmer nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
7. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
8. a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
b) Zu Händen des Leistungsnehmers bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendungen derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Leistungsnehmers werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Leistungsnehmers nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen und wird diese, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d) Jegliche Haftung des Hotels nach a-c ist ausgeschlossen.
9. Sobald dem Leistungsnehmer ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 15.000,- pro Fahrzeug. Der Schaden muß spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
10. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Leistungsnehmers bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von §§ 701 ff BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Leistungsnehmer nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Leistungsnehmers 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung und Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
11. Im Falle höherer Gewalt (Brand-, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Leistungsnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Leistungsnehmer eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.
13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
14. Soweit das Hotel für den Leistungsnehmer technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Leistungsnehmers, er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
15. Der Leistungsnehmer darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet. Dies gilt auch bei Zimmerbelegung als Umweltgebühr.
16. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Leistungsnehmer hieraus seinen Anspruch herleiten kann. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von Euro 5,00 geschuldet.
19. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten unabhängig von Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten und zu Lasten des Leistungsnehmers.
20. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
21. Das Business-Pakt beinhaltet das Frühstücksbuffet, den kostenlosen Hotelparkplatz sowie die kostenfreie Nutzung der hauseigenen Badelandschaft mit Saunatuch.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bad Neuenahr - Ahrweiler
Datei runterladen
Zurück |